FDP Taunusstein begrüßt Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs – wichtiges Signal für demokratische Vielfalt vor der Kommunalwahl

Die FDP Taunusstein begrüßt das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs, mit dem die von CDU und SPD beschlossene Kommunalwahlreform für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Reform sah ein geändertes Sitzzuteilungsverfahren vor, das insbesondere kleinere Parteien und Wählergruppen strukturell benachteiligt hätte. Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag hatten erfolgreich dagegen geklagt.

Juliane Bremerich erklärt: „Dieses Urteil ist ein starkes Zeichen für demokratische Fairness und politische Vielfalt, insbesondere mit Blick auf die Kommunalwahl 2026. Ein zentrales Prinzip unserer Demokratie wurde bestätigt: Jede Stimme muss gleich viel wert sein. Politische Vielfalt darf nicht durch technische Wahlrechtsänderungen eingeschränkt werden.“

Kommunalpolitik ist die unmittelbare Form demokratischer Mitbestimmung. Hier engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich und gestalten ihre Stadt aktiv mit. Umso wichtiger ist es, dass die demokratischen Spielregeln transparent und fair sind.

Christine Gödel betont: „Gerade auf kommunaler Ebene muss der Wählerwille unverzerrt abgebildet werden. Entscheidungen über die Zukunft unserer Stadt dürfen nicht durch ein Wahlrecht beeinflusst werden, das strukturell einzelne Parteien bevorzugt. Das Urteil stärkt das Vertrauen in unsere kommunale Demokratie.“