Fraktion beantragt Wiederholung der Magistratswahl: „Kein Makel soll auf dieser Wahl lasten“
Die FDP-Fraktion hat in der Stadtverordnetenversammlung den
Widerspruch gegen die Magistratswahl vom 25. Juni 2026 begründet und die
Versammlung gebeten, diesem zuzustimmen. „Es sind bei dieser Wahl Fehler gemacht
worden. Wir sollten alle gemeinsam dafür sorgen, dass kein Makel auf dieser Wahl
lastet“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Gödel, die den Widerspruch in der Versammlung begründete. Die Mehrheit der Versammlung lehnte den Widerspruch gleichwohl ab.
Warum ein Widerspruch erforderlich war
Bei der Magistratswahl lag – anders als bei der vorangegangenen Stadtverordnetenversammlung – kein namentliches Wählerverzeichnis vor. Die
eingeworfenen Stimmzettel wurden lediglich per Strichliste erfasst. Zudem kam es zu
Ungenauigkeiten bei der förmlichen Schließung des Wahlgangs und dem Beginn der Auszählung.
Alle im Parlament vertretenen Fraktionen hatten zuvor einer Erweiterung des Magistrats zugestimmt, damit auch jede Fraktion in dem Gremium vertreten sein kann. „Trotz aller politisch-inhaltlicher Differenzen fänden es alle gut, wenn jede in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Partei auch einen Sitz im Magistrat hätte. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich“, so Gödel. Auf Wunsch des Bürgermeisters habe die Fraktion die Wahl juristisch prüfen lassen; auch aus der CDU sei die Frage gestellt worden, wann der Widerspruch eingereicht werde.
Verfahrensfehler nach Ansicht des Wahlrechtsexperten
Zur Stellungnahme des Hessischen Städtetages hat die Fraktion eine Einschätzung des mit dem Widerspruch beauftragten Verwaltungsrechtlers Rechtsanwalt Gerhard Bennemann eingeholt. Dieser kommt zum Schluss, dass es sich sowohl beim Fehlen eines korrekten Wählerverzeichnisses als auch bei den Ungenauigkeiten bei der Schließung des Wahlgangs um Verfahrensfehler handelt. Nach seiner Auffassung kann eine reine Strichliste der eingeworfenen Stimmzettel nicht sicherstellen, dass nur Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte nur einmal an der Wahl teilnimmt.
Transparenz über den Ablauf
Die Fraktion legte offen, dass eine erste Fassung des Widerspruchs nach einem
Gespräch mit Vertretern der CDU zurückgezogen, neu formuliert und fristgerecht erneut eingereicht wurde. „Uns ging und geht es um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Stadt“, betonte Gödel. „Dass solche Fehler passieren, zeigt, dass wir alle Menschen sind. Wer sich engagiert, kann dabei Fehler machen. Aber wir sollten nicht den Eindruck zurücklassen, dass wir es in Taunusstein mit so einer Wahl nicht so genau nehmen.“
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung
Im Anschluss an die Begründung sprach sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Hohenstein deutlich gegen den Widerspruch aus. Die Wahl sei korrekt abgelaufen; hätte die FDP das Gespräch mit der CDU gesucht, hätte man mit Sicherheit eine Lösung
gefunden. Stattdessen habe die FDP „den juristischen Hammer gegen die Verwaltung“
ausgepackt, was er als unverzeihlich bezeichnete. Die CDU werde dem Widerspruch daher nicht zustimmen können.
Bei der anschließenden Abstimmung lehnten fast alle Fraktionen den Widerspruch
geschlossen ab. Der Widerspruch der FDP fand damit keine Mehrheit. „Die Begründung der Ablehnung und das Abstimmungsverhalten haben Christine Gödel und Juliane Bremerich persönlich schwer getroffen“, erklärte die Fraktion. Bereits in der Anhörung hatten sie betont, dass es der Fraktion nie um eine Konfrontation gegangen war, sondern um eine einvernehmliche Lösung.
Christine Gödel wird mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Stadtverordnete niederlegen.
