PM zur Stellplatzsatzung

07.03.2020

Das Problem mit den Stellplätzen

Die Fraktion der FDP hat schon im Herbst 2019 die damals vorgeschlagene Reduzierung auf generell 1,5 Stellplätze pro Wohnung kritisiert und kann die Ablehnungen der Ortsbeiräte sehr gut verstehen, stellt der Fraktionsvorsitzende Scheu fest. Der Trend zum Zweitauto wird noch einige Zeit bleiben. Insbesondere in den Neubaugebieten sind die Straßen so schmal, so dass dort, außer auf den bescheidenen öffentlichen Parkflächen, nirgendwo außerhalb rechtmäßig geparkt werden kann. Diese öffentlichen Parkflächen sollen aber für Besucher, Lieferanten usw. sein.

Andererseits ist es nicht gerechtfertigt, für eine kleinere Wohnung von 60 oder 70 qm auch 2 Plätze zu verlangen, da hier oft nur eine Person wohnt. Die FDP-Fraktion erinnert deshalb nochmals an ihren Vorschlag, bei kleinen Wohnungen nur einen Stellplatz zu fordern. Dies hätte den großen Vorteil, dass auch wieder kleine Wohnungen gebaut werden, die dringend für Singles jeden Alters gebraucht werden stellt der Vorsitzende Stefan Bergmann fest.

Erfreulich ist, dass in der letzten Stadtverordnetenversammlung der Antrag der FDP genehmigt wurde, vor dem neuen Kindergarten in Wehen den Bürgersteig hinter die Parkplätze für die Bediensteten zu legen. Dies hat den Vorteil, dass vor den Parkplätzen der Bediensteten Kurzparkerzonen für die Personen entstehen, die die Kinder, auch hier zumeist mit dem Pkw, zum Kindergarten bringen. Da die Straße hier sehr eng ist, wäre sonst nicht ausgeschlossen, dass die Kurzparker auf den Bürgersteig fahren und dabei insbesondere Kinder gefährdet werden. Erfreulich ist, dass man überlegt, ob dieser Vorschlag nicht auch bei anderen Kindergärten umgesetzt werden kann, freut sich Bernd Schauss vom Ausschuss Stadtentwicklung. In anderen Städten werden teils in Nebenstraßen solche Kurzparkerzonen geschaffen, wobei dann die Kinder jedoch zumeist immer noch eine Straße überqueren müssen.